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Zuschuss für Sturzprävention

WUSSTEN SIE DAS?

Ihr Unternehmen ist in Frankreich ansässig und hat weniger als 50 Mitarbeiter?

Dann haben Sie Anrecht auf den Zuschuss "Prévention Chutes" der Krankenkasse!

Informieren Sie sich:

https://www.ameli.fr/loiret/entreprise/sante-travail/prevention/aides-financieres/subventions-1-50-salaries/subventions-chutes/prevention-chutes

 

Subventionen 2026 : TOP BTP und Prévention Chutes, eine konkrete Untertützung zur Sicherung Ihrer Baustellen

 

In diesem Jahr wird zusätzlich zum TOP BTP eine neue Beihilfe zur Sturzprävention eingeführt: die Subvention « Prévention Chutes ». Diese Maßnahmen stellen eine strategische Chance für Unternehmen dar, die die Sicherheit ihres Teams verbessern und gleichzeitig ihre Investitionen kontrollieren möchten.

 

Zwei Förderprogramme zur wirksamen Verringerung der Sturzgefahr

 

Die Förderprogramme TOP BTP und Prévention Chutes (Sturzprävention) sollen den Erwerb geeigneter Arbeitsmittel erleichtern, die direkt zur Verringerung der Sturzgefahr beitragen. Durch die finanzielle Unterstützung von Unternehmen fördern diese Förderprogramme einen proaktiven Ansatz in Bezug auf Prävention und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Diese Maßnahmen richten sich an Unternehmen, die in Frankreich ansässig sind, weniger als 50 Mitarbeiter zählen und die Sicherheit auf ihren Baustellen durch leistungsfähige und den geltenden Anforderungen entsprechende Ausrüstung verbessern möchten.

 

Höhe und Bedingungen der Gewährung der Subventionen

 

Les Förderfähige Unternehmen können eine Förderung in Höhe von 50% des Betrags der getätigten Investitionen nach Steuerabzug erhalten. Der Mindestbetrag der Beihilfe ist auf 500 € festgelegt, wobei die Obergrenze bei 25.000 € pro Unternehmen liegt. Im Rahmen eines Antrags können mehrere Ausrüstungen gefördert werden, wodurch eine umfassende Modernisierung der Anlagen ermöglicht wird.

 

Betroffene Ausrüstungen

 

Vier Kategorien von Ausrüstungen zur Verhinderung von Stürzen aus der Höhe sind förderfähig:

  • Ausrüstungen zur Verhinderung von ebenerdigen Stürzen.

  • Ausrüstungen zur Sicherung von Zugängen und Arbeiten in der Höhe (Palettenübergabestationen, Schleusengeländer, Klapptreppen, Geländer...).

  • Ausrüstungen zur Sicherung von Laderampen.

  • Ausrüstungen zur Sicherung von Fahrzeugen (Klappstege, mobile Sicherheitsleitern, Trittleitern,...).

Diese Ausrüstungen erfüllen die betrieblichen Anforderungen der Unternehmen der Branche und verbessern gleichzeitig den Schutz der Mitarbeiter.

 

Antragsmöglichkeiten

 

Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag über net-entreprises.fr einzureichen:

  1. Antrag mit Vorabreservierung: Nach Bestätigung Ihrer Anspruchsberechnung durch die Kasse haben Sie sechs Monate Zeit, um die für die Auszahlung der Beihilfe erforderlichen Nachweise einzureichen.

  2. Direkter Antrag ohne Reservierung: Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen direkt zur Prüfung und Auszahlung ein.

Wenn Sie Ihren Antrag jetzt stellen, sichern Sie sich Ihre Finanzierung und können Ihre Ausstattungsprojekte schnell in Angriff nehmen.

 

Benötigen Sie weitere Informationen? Dann klicken Sie hier!

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