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Geltende Vorschriften

Normen für Schleusengeländer und Geländerteile

 

Alle unsere Modelle entsprechen den Anforderungen des Arbeitsgesetzes (L4121-2, L4224.5, L4214.21, L230.1 bis 4, L231.8 und folgende, R4323-6 bis 13, R 233-3.1.5, R 233-45, ... ), des Einheitsdokuments (Dekret 2008-244), der CARSAT, des INRS und der Normen NF E85-015 für den französischen Teil und NF EN ISO 14122-3 (§ 7.4.2 Schleusengeländer) für den europäischen Teil (Bemessung der Geländer).

 

Ebenso müssen das Zivilgesetzbuch (Artikel 1382 - 1383 - 1384), das Sozialversicherungsgesetzbuch sowie das Strafgesetzbuch (nach Unfällen) berücksichtigt werden.

 

Bzgl. des Zugangs zu Tankdomen finden Sie einen Artikel auf der Website der Sozialversicherung, AMELI:

 

1.2 Klapptreppe

Die Höhe des Geländers muss zwischen 1 m und 1,10 m betragen. Bei einem klappbaren Geländer sollte eine Verriegelung in der Sicherheitsposition und eine Sperrung des Zugangs zum Laufsteg installiert werden, wenn das Geländer nicht ausgeklappt ist. Das Geländer bleibt auch beim Kippen des Tanks in der geöffneten Position.

 

Link zum Dokument: Empfehlungen

 

INRS-Artikel und Normen

 

 

*Dieser Text ist eine umfassende und informative Zusammenfassung und kann nicht für die vom Leser eingebrachten Interpretationen verantwortlich gemacht werden.

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